Mittwoch
06.05.2015, 13:24
Ex-Kanzler Kohl gewinnt erneut gegen Ghostwriter
Es bleibt dabei: Die «Kohl-Protokolle» dürfen in ihrer jetzigen Form nicht verkauft werden. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Schon in erster Instanz hatte der Altkanzler Helmut Kohl gegen ... weiter lesen
Es bleibt dabei: Die «Kohl-Protokolle» dürfen in ihrer jetzigen Form nicht verkauft werden. Das entschied das Oberlandesgericht Köln. Schon in erster Instanz hatte der Altkanzler Helmut Kohl gegenüber seinem früheren Ghostwriter Heribert Schwan recht bekommen.
Anlass des Streits sind Zitate, die Altkanzler Helmut Kohl gegenüber dem Journalisten und Biografen Heribert Schwan geäussert ... weiter lesen