Sonntag
22.05.2016, 17:28
Bundesgericht im Fall Hirschmann in Höchstform: Cervelat-Promis, Medien und Öffentlichkeit pflegen eine Symbiose
Millionenerbe Carl Hirschmann kann es sich leisten: Zusammen mit seinen Anwälten klagte der Jetsetter 140 Tamedia-Publikationen ein. Ein trauriger Rekord. Nicht ohne ironischen Unterton sinnierte das Bundesgericht in einem ... weiter lesen
Millionenerbe Carl Hirschmann kann es sich leisten: Zusammen mit seinen Anwälten klagte der Jetsetter 140 Tamedia-Publikationen ein. Ein trauriger Rekord. Nicht ohne ironischen Unterton sinnierte das Bundesgericht in einem Entscheid über «Cervelat-Prominenz» und deren Persönlichkeitsschutz, wie Rechtsanwalt Christoph Born an der Medienrechtstagung ausführte.
Eigentlich ist es ganz einfach: Gemäss Artikel 28 Absatz 2 des Zivilgesetzbuches ist jede Persönlichkeitsverletzung ... weiter lesen