Dienstag
24.05.2016, 22:50
50%-Anstellung reicht nicht für Akkreditierung im Bundeshaus
Ein 50-Prozent-Pensum ist auch für das Bundesverwaltungsgericht nicht genug: Wer nicht mit mindestens 60 Prozent bei einem Medium angestellt sei, erhält keine Akkreditierung für das Medienzentrum Bundeshaus ... weiter lesen
Ein 50-Prozent-Pensum ist auch für das Bundesverwaltungsgericht nicht genug: Wer nicht mit mindestens 60 Prozent bei einem Medium angestellt sei, erhält keine Akkreditierung für das Medienzentrum Bundeshaus. Ein Medienschaffender - mit Name Urs Paul Engeler - hatte sich gerichtlich beschwert, weil die Bundeskanzlei sein Akkreditierungsgesuch aufgrund eines fehlenden 60-Prozent-Pensums abgelehnt hatte.
In der Verordnung über die Akkreditierung von ... weiter lesen