Sonntag
17.07.2016, 08:50
Bild eines Verstorbenen im «Blick» verletzt Privatsphäre
«Ein Toter hat keine Privatsphäre», so argumentierte der Rechtsvertreter von «Blick» und Blick.ch und wollte damit rechtfertigen, dass ein Bild eines verstorbenen WK-Soldaten in den eigenen Medien publiziert ... weiter lesen
«Ein Toter hat keine Privatsphäre», so argumentierte der Rechtsvertreter von «Blick» und Blick.ch und wollte damit rechtfertigen, dass ein Bild eines verstorbenen WK-Soldaten in den eigenen Medien publiziert wurde. Der Presserat sieht das anders und heisst eine Beschwerde gegen die beiden Ringier-Medienprodukte teilweise gut.
«Ich fühle nur Trauer» titelte der «Blick» am 23. September 2015 und publizierte zusätzlich ein Bild des im WK tödlich ... weiter lesen