Freitag
16.06.2017, 12:25
Presserat: «Mangelhafte Recherche» von «Le Matin»
Journalisten dürfen Rechercheergebnisse nur dann unterschlagen, wenn dadurch die Wahrheit nicht verfälscht wird: Der Schweizer Presserat hat bei der Untersuchung eines Spital-Beitrags von «Le Matin» eine «mangelhafte Recherche ... weiter lesen
Journalisten dürfen Rechercheergebnisse nur dann unterschlagen, wenn dadurch die Wahrheit nicht verfälscht wird: Der Schweizer Presserat hat bei der Untersuchung eines Spital-Beitrags von «Le Matin» eine «mangelhafte Recherche» und eine Verletzung der Wahrheitspflicht festgestellt.
Das Lausanner Universitätsspital hatte gegenüber dem Autoren des Tamedia-Blatts erklärt, sich aus Gründen der ärztlichen ... weiter lesen
