Donnerstag
22.02.2018, 11:50
Bundesanwaltschaft weist Zuständigkeit im Postauto-Fall von sich
Der Bezug zu hoher Subventionen durch die Postauto AG wird weder von der Bundesanwaltschaft noch von der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern untersucht. Beide Strafverfolgungsbehörden haben ihre Zuständigkeit dementiert ... weiter lesen
Der Bezug zu hoher Subventionen durch die Postauto AG wird weder von der Bundesanwaltschaft noch von der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern untersucht. Beide Strafverfolgungsbehörden haben ihre Zuständigkeit dementiert.
Die Strafanzeige, die das Bundesamt für Verkehr (BAV) am 14. Februar eingereicht hat, liefert nach Ansicht der ... weiter lesen