Mittwoch
25.07.2012, 08:06
Itonex AG befolgt superprovisorische Massnahme des Edöb
Die Itonex AG, welche das Portal moneyhouse.ch betreibt, zeigt sich in einer Stellungnahme überrascht von der superprovisorischen Verfügung, die gegen ihre Personensuche erwirkt wurde. Dennoch ist sie den ... weiter lesen
Die Itonex AG, welche das Portal moneyhouse.ch betreibt, zeigt sich in einer Stellungnahme überrascht von der superprovisorischen Verfügung, die gegen ihre Personensuche erwirkt wurde. Dennoch ist sie den Forderungen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (Edöb) Hanspeter Thür nachgekommen und hat die Personensuche deaktiviert. Allerdings nur «provisorisch», wie es in der Mitteilung des Unternehmens heisst.
«Aufgrund der bisher bekannten Fakten erscheint das vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten gewählte Vorgehen nach Auffassung der Itonex AG völlig unverhältnismässig» ... weiter lesen

