Montag
23.07.2012, 08:05
Superprovisorische Massnahmen gegen www.moneyhouse.ch
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hat vor Bundesverwaltungsgericht (BVGer) superprovisorische Massnahmen gegen die Veröffentlichung von unzähligen Privatadressen auf moneyhouse.ch beantragt. Das ... weiter lesen
Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Hanspeter Thür hat vor Bundesverwaltungsgericht (BVGer) superprovisorische Massnahmen gegen die Veröffentlichung von unzähligen Privatadressen auf moneyhouse.ch beantragt. Das BVGer hat diesem Begehren entsprochen und das Anbieten dieser Personensuche per sofort untersagt.
Die Betreiberin von moneyhouse.ch, die itonex ag in Rotkreuz, veröffentlicht seit einigen Wochen die Privatadressen von zahlreichen Personen online und zur freien Einsicht; dies unabhängig von der Einwilligung ... weiter lesen