Mittwoch
04.09.2013, 08:00
Rapidshare muss Urheberrechtsverletzungen selbst aufdecken
Rapidshare ist vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeblitzt. Der Schweizer Filehoster mit Sitz in Zug hatte ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 14. März 2012 an den Bundesgerichtshof weitergezogen ... weiter lesen
Rapidshare ist vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgeblitzt. Der Schweizer Filehoster mit Sitz in Zug hatte ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 14. März 2012 an den Bundesgerichtshof weitergezogen. Die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hatte geklagt, weil sie ihr Repertoire vor illegaler Nutzung durch Rapidshare schützen wollte.
Der Bundesgerichtshof hat dem Filehoster nun untersagt, mehrere Tausend Musikwerke aus dem Repertoire der Gema über den Onlinespeicherdienst zur Verfügung zu stellen. Zudem ... weiter lesen