Montag
23.12.2013, 08:00
Deutscher Card-Sharing-Betreiber zu Haftstrafe verurteilt
Ein Deutscher, der entgeltpflichtige Programme des Abo-TV-Anbieters Sky Deutschland Dritten gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt hat, muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht im niedersächsischen Stolzenau hat den Angeklagten ... weiter lesen
Ein Deutscher, der entgeltpflichtige Programme des Abo-TV-Anbieters Sky Deutschland Dritten gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt hat, muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht im niedersächsischen Stolzenau hat den Angeklagten wegen gemeinschaftlich begangenen, gewerbsmässigen Computerbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt.
«Das Urteil ist ein weiterer entscheidender Schritt in der Bekämpfung der auch als Cybercrime bekannten Informations- und ... weiter lesen