Donnerstag
02.10.2014, 12:06
Bundesgericht schützt geschlossene Chat-Foren
Das Bundesgericht pfeift die Zürcher Kantonspolizei zurück. Die Richter in Lausanne haben entschieden, dass ein Paragraf im Zürcher Polizeigesetz verfassungswidrig ist. Dieser gestattete den Ermittlungsbehörden, ohne ... weiter lesen
Das Bundesgericht pfeift die Zürcher Kantonspolizei zurück. Die Richter in Lausanne haben entschieden, dass ein Paragraf im Zürcher Polizeigesetz verfassungswidrig ist. Dieser gestattete den Ermittlungsbehörden, ohne richterliche Erlaubnis in Onlineforen mit Zugangs-Login einzudringen.
Die Polizei konnte sich damit zum Beispiel in Chats von Pädophilen oder Hooligans Informationen beschaffen. Die Überwachung von geschlossenen Kommunikationsplattformen stelle «einen schweren Eingriff ... weiter lesen