Montag
04.05.2015, 08:34
Datenschutzfragen bei Moneyhouse kommen vors Bundesverwaltungsgericht
Die Datenbank Moneyhouse hat einige Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, Hanspeter Thür, implementiert. Einzelne Empfehlungen lehnt das Unternehmen jedoch ab, diese werden nun vom Bundesverwaltungsgericht geklärt ... weiter lesen
Die Datenbank Moneyhouse hat einige Empfehlungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, Hanspeter Thür, implementiert. Einzelne Empfehlungen lehnt das Unternehmen jedoch ab, diese werden nun vom Bundesverwaltungsgericht geklärt.
Es geht darum, ob Moneyhouse häufig genug Stichproben bei den Interessensnachweisen für Bonitätsabfragen durchführt und darum ob es zulässig ist, dass Informationen von Moneyhouse über ... weiter lesen