Sonntag
29.05.2016, 17:01
Weko: «Sanktionserhöhend kommt hinzu, dass die Swisscom mehrfach gegen das Kartellgesetz verstossen hat»
Muss ich ein Buch, das ich gekauft habe, etwa auch anderen Personen zeigen, damit sie darin lesen können? Die naheliegende Antwort auf diese Frage lautet «nein». In ihrem Entscheid ... weiter lesen
Muss ich ein Buch, das ich gekauft habe, etwa auch anderen Personen zeigen, damit sie darin lesen können? Die naheliegende Antwort auf diese Frage lautet «nein». In ihrem Entscheid zu den Swisscom-Sportübertragungsrechten musste die Wettbewerbskommission (Weko) eigentlich die gleiche Frage beantworten, kam aber zu einem anderen Resultat. Caroline Söhner, Fürsprecherin und Vizedirektorin der Wettbewerbskommission, erklärte dem Klein Report, weshalb das so ist.
Obwohl die Swisscom die Live-Sport-Übertragungsrechte erworben hat, kann das Unternehmen gemäss Caroline Söhner ... weiter lesen