Dienstag
13.02.2018, 23:30
Datenschutz: Landgericht Berlin watscht Facebook ab
Die Voreinstellungen und Teile der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des sozialen Netzwerks Facebook verstossen gegen deutsches Recht und sind somit unzulässig. Gemäss Landgericht Berlin sind die Einwilligungen, die Facebook ... weiter lesen
Die Voreinstellungen und Teile der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des sozialen Netzwerks Facebook verstossen gegen deutsches Recht und sind somit unzulässig. Gemäss Landgericht Berlin sind die Einwilligungen, die Facebook von den Nutzerinnen und Nutzern einholt, teilweise unwirksam.
In dem Fall, den die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) vor Gericht brachte, haben die Richter mehrere ... weiter lesen