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Donnerstag
08.01.2009

Dass eine Redaktion eine Verlagsmitteilung ein neues Buch betreffend erhält, ist an sich noch nicht aussergewöhnlich. Überrascht war der Klein Report am Donnerstag trotzdem, als eine solche Information des Orell-Füssli-Verlags in der Redaktions-Mail-Box landete. Denn sie betraf eine Neuerscheinung des vielseitig aktiven René Zeyer aus Zürich. Er wird darin als Journalist und Reporter bezeichnet, der für diverse Zeitschriften, darunter «Wiener», «Stern», «Geo», «FAZ», «Das Magazin», «Schweizer Illustrierte» gearbeitet habe und mehrere Jahre Auslandkorrespondent der «Neuen Zürcher Zeitung» gewesen sei. Zudem sei er «langjähriger Kommunikationsberater in der Finanzbranche» und gegenwärtig «aktiv als Sprecher des Vereins Schutzgemeinschaft der Lehman-Anlageopfer».

Diese ganz offensichtlich überaus bedeutende Persönlichkeit führt gleichzeitig aber auch eine juristische Fehde gegen den Klein Report, der vor über zwei Jahren über den unfreiwilligen Abgang von René Zeyer aus einer Zürcher Redaktion berichtet hatte. In dieser Auseinandersetzung geht es dem grossartigen Buchautor und Berater plötzlich darum, sich selbst ganz klein darzustellen, um die Berichterstattung des Klein Reports als widerrechtlich verurteilen lassen zu können. Denn nur «absolute oder relative Person der Zeitgeschichte», so das Zürcher Bezirksgericht, müssen sich eine Berichterstattung und somit einen derartigen Eingriff in ihre Persönlichkeitsrechte gefallen lassen. Da René Zeyer beides nicht sei, habe der Klein Report kein legitimes Informationsbedürfnis befriedigt, sondern lediglich eine krude Neugier. Folge: Verurteilung und happige Kosten.

Auf eine Rezension des Buches von René Zeyer wird der Verlag Orell Füssli deshalb verzichten müssen, da der Klein Report immer noch unschlüssig ist, auf welcher Stufe der Bedeutsamkeit er den Buchautor einordnen soll. - Das Urteil des Bezirksgerichts im Wortlaut: http://tinyurl.com/7hgje7