Google hat in der Schweiz den «Choice Screen» Mitte Juli abgeschafft.
Hier konnten Nutzer bei der Ersteinrichtung von neuen Android-Smartphones ihren Standard-Suchmaschinenanbieter auswählen. Nun erscheint standardmässig die Suchmaschine Google Search.
«Standardeinstellungen spielen in digitalen Märkten eine entscheidende Rolle. Der «Choice Screen» soll Abschottungseffekte durch Voreinstellungen verringern», schreiben die Schweizer Wettbewerbshüter zu ihrer Vorabklärung, die sie gegen den US-Techkonzern mit Europasitz in Zürich gestartet haben.
Die Wettbewerbskommission (Weko) schaut sich die «Markteintrittsbarrieren» an, die durch das Ausschalten von «Choice Screen» Googles Konkurrenten entstehen könnten.
Die Funktion wurde von Google nur in der Schweiz abgeschafft, nicht aber im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und auch nicht in der EU.
«Diese neue Praxis von Google könnte die Wettbewerbsmöglichkeiten von Suchmaschinenanbietern und im weiteren Sinne auch von anderen digitalen Diensten beeinträchtigen», schreibt die Weko am Dienstagmorgen dazu.
Ausserdem führe sie zu einer Ungleichbehandlung von Nutzenden in der Schweiz gegenüber jenen im EWR, obwohl die Wettbewerbsbedingungen vergleichbar seien.
Die Weko klärt also mal ab, «ob Anhaltspunkte für eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellgesetzes vorliegen».
Die Ergebnisse könnten auch für die Beurteilung von Praktiken im Zusammenhang mit Voreinstellungen auf anderen Mobilgeräten von Interesse sein, heisst es abschliessend.



