Das Landgericht München hat eine Boulevard-Zeitung zur Zahlung von 5000 Euro Entschädigung verdonnert, weil sie ohne Einwilligung ein Foto eines nackten Jugendlichen in einer gestellten Liebesszene veröffentlicht hatte. Es handele sich um eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts, entschied die 7. Zivilkammer des Landgerichts in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Das Foto ist zwar mit der Zustimmung des Vaters geschossen worden - allerdings nicht für die Boulevard-Zeitung sondern für eine Jugendzeitschrift. Die Boulevard-Zeitung stelle das Foto unter dem Titel «schamlose Aufklärung» in einen völlig anderen Kontext, urteilte das Gericht. Zudem habe die Zeitung eine wesentlich höhere Auflage als die Jugendzeitschrift und eine andere Leserschaft. Trotz der Zustimmung des jungen Mannes und seines Vaters zur Veröffentlichung im Rahmen der Love-Story handele es sich deshalb um einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht.
Das Argument der Zeitung «einmal nackt, immer frei» ziehe nicht, unterstrich das Gericht. Ebenso wenig könne sich die Zeitung auf eine Wissenschaftlichkeit ihres Beitrages berufen. Eine ernsthafte methodisch geordnete Suche nach Erkenntnissen könne in den Texten und Bildunterschriften nur schwerlich erblickt werden. In jedem Fall sei es für die Auseinandersetzung mit der Thematik nicht nötig, dass der junge Mann erkennbar sei.
Dienstag
13.01.2004