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Dienstag
16.10.2007

Die TV-Kabelnetzfirma Cablecom muss den Zürcher Privatfernsehsender U1 TV vorläufig weiter auf ihrem analogen Netz ausstrahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine vorsorglich angeordnete Massnahme des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) bestätigt. Die Cablecom hatte U1 im Februar mitgeteilt, dass sie die Ausstrahlung seines Programms auf dem Analognetz per Ende August 2007 einstellen wolle. Dagegen wehrte sich U1 beim Bakom. Dieses wies die Cablecom kurz vor der geplanten Abschaltung an, den Sender für die Dauer des Verfahrens weiter zu verbreiten. Der Sender will eine neue Konzession, um sich neu als Sportkanal zu positionieren. Den Entscheid über diese Frage kündigte das Bakom am Dienstag gegenüber dem Klein Report auf spätestens Ende dieses Jahres an.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem am Dienstag bekannt gegebenen Zwischenentscheid die Beschwerde der Cablecom abgewiesen. Laut den Berner Richtern würde die sofortige Abschaltung U1 vor existentielle Probleme stellen. Das Überleben eines Sender könne bereits durch kürzere Ausstrahlungsunterbrüche bedroht sein. Weniger gewichtig sei dagegen das Interesse von Cablecom, den fraglichen Kanal zwar zur Verfügung zu haben, ihn jedoch bis zum Vorliegen des Entscheides in der Hauptsache ohnehin nicht nutzen zu können. Die Cablecom habe überdies keine finanziellen Einbussen zu befürchten, da sie für ihre Leistungen entschädigt werde.

Bis die Situation geklärt sei, könne die Cablecom im kommenden Dezember nur drei statt der geplanten vier HD-Sender aufschalten, gab Cablecom-Sprecher Hanspeter Nehmer ebenfalls am Dienstag gegenüber dem Klein Report bekannt. - Siehe auch: Cablecom: Netzausbau statt weiterer Abschaltungen und Privatsender U1 kann im Cablecom-Analognetz bleiben