Die Wettbewerbskommission Weko hat die Exklusivverträge der Ticketcorner AG mit Veranstaltern für unzulässig erklärt. Diese untersagte den Veranstaltern während eines bestimmten Zeitraumes, ihre Tickets über weitere Vertriebspartner zu vermarkten. «Diese Exklusivverträge führten nach Ansicht der Weko zu unangemessenen Geschäftsbedingungen bei den Partnern und behinderten den freien Wettbewerb mit anderen Vertriebsorganisationen.»
Der Geschäftsführer der deutschen Marktführerin Ticket Online Software GmbH in Berlin, Klaus Zemke, begrüsst den Entscheid der Weko: «Die Ticketcorner AG betreibt ihr Netz in der Schweiz noch immer mit unserer Software. Dass sie dabei gegen die Regeln des freien Wettbewerbs durch Ausnutzung ihrer Marktstellung verstösst, lässt uns nicht gleichgültig.» Er werde nun überlegen, in der Schweiz ein eigenes Vertriebsnetz aufzubauen. «Von Anfang an hat Ticketcorner seine starke Marktposition ausgenutzt und die Funktionalität der Ticket Online Software gegenüber seinen Partnern eingeschränkt», heisst es in der Mitteilung. Anmerkung: Ticketcorner hatte die konkursitäre Qivive AG erworben, die eine eigene Ticketsoftware entwickelt hatte. Mit dieser wollte Ticketcorner künftig in Konkurrenz zur deutschen Anbieterin Tickets online verkaufen.
Donnerstag
11.12.2003