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Dienstag
26.06.2007

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) ist mit einer Beschwerde gegen die Sendung «Zischtigsclub» vom 1. Mai abgeblitzt. Die Diskussion über den Krach in der SP hat nach Ansicht des SF-Ombudsmanns das Gebot der Sachgerechtigkeit nicht verletzt. Der «Zischtigsclub» hatte neben dem Politbeobachter Iwan Rickenbacher nur aktive und ehemalige SP-Politiker und Gewerkschafter eingeladen. Das Ziel der Sendung war es, die internen Richtungskämpfe innerhalb der SP zu thematisieren. Die einseitige Zusammensetzung der Diskussionsrunde hatte bei der SVP einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Die SP habe im «Zischtigsclub» die Gelegenheit erhalten, ihre Probleme auszudiskutieren und habe ihr Parteiprogramm ausbreiten dürfen.

Der Ombudsmann des Schweizer Fernsehens (SF), Achille Casanova, lehnte die Beschwerde jedoch ab. Die Sendung habe nicht die Haltung der SP, sondern die Krise der Partei thematisiert, sagte Casanova am Dienstag zu einer Meldung des Online-Portals «persoenlich.com». Es stimme zwar, dass die Zusammensetzung der Gesprächsrunde sehr einseitig gewesen sei. Doch erst diese Konstellation habe eine offene und kontroverse Diskussion über die internen Probleme der SP ermöglicht, schrieb Casanova an SVP-Generalsekretär Gregor Rutz. Es wäre wünschenswert, wenn bei ähnlichen internen Spannungen auch andere Parteien am «Zischtigsclub» auftreten könnten. Dies bedinge aber, dass diese Parteien auch bereit seien, vor der Öffentlichkeit eine solche Diskussion zu führen, sagte Casanova gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.

Die SVP will gegen die Stellungnahme des SF-Ombudsmanns eine Klage an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) einreichen, teilte die Partei in ihrem Mediendienst mit. Bereits bei der Wahl Casanovas zum SF-Ombudsmann hatte die SVP kritisiert, der ehemalige Vizekanzler und Bundesratssprecher sei zu wenig unabhängig von den politischen Entscheidungsträgern in Bern. Auch hatte die SVP Casanova vorgeworfen, er pflege eine zu grosse Nähe zu SRG-Generaldirektor Armin Walpen.