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Freitag
29.12.2000

Eine superprovisorische Verfügung des Handelsgerichts des Kantons St. Gallen untersagt die Lancierung einer neuen Zeitung unter dem Titel «Neues Thurgauer Tagblatt», teilte die Chefredaktion des «St. Galler Tagblatts» am Freitag mit. Am 3. Januar 2001 werde die St. Galler Tagblatt AG die neue Ausgabe für die Bezirke Weinfelden und Kreuzlingen deshalb unter dem Namen «Mittelthurgauer Tagblatt» erscheinen lassen. Die neue Thurgauer Medien AG und die Thurgauer Tagblatt AG erwirkten nun mit der superprovisorischen Verfügung die vorläufige Nichtlancierung der Zeitung unter dem Titel «Neues Thurgauer Tagblatt». Die sich zusammenschliessenden Thurgauer Blätter bezeichneten vor ein paar Tagen die Namenswahl als «unfreundlichen Akt aus St. Gallen». Der Titel sei «klar irreführend».