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Dienstag
24.07.2007

Der Tessiner CVP-Ständerat Filippo Lombardi (51) muss sich voraussichtlich erst nach den Wahlen vom Oktober vor Gericht wegen Urkundenfälschung und Verkehrsdelikten verantworten. Ein genauer Prozesstermin stehe noch nicht fest, sagte ein Justizsprecher zur einer Meldung des «Corriere del Ticino». Die Tessiner Staatsanwaltschaft beantragte am 5. Juni für Lombardi wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand sowie den Auflagemanipulationen beim «Giornale del Popolo» eine unbedingte Gefängnisstrafe von 15 Tagen. Der Chef des Privatsenders TeleTicino hat gegen diesen Strafbefehl Rekurs eingereicht. Nun muss das Bezirksgericht entscheiden, ob Lombardi ins Gefängnis muss. Bis ein definitives Urteil vorliegt, könnten aber dank verschiedenen Rekursmöglichkeiten noch Jahre vergehen.