ProLitteris kritisiert die im neuen Nationalbibliotheksgesetz verankerte Sonderregelung für die Schweizerische Nationalbibliothek.
Die Verwertungsgesellschaft hatte vorgeschlagen, den digitalen Sammelauftrag über das bestehende Urheberrecht und über eine «erweiterte Kollektivlizenz» zu regeln.
Obwohl dieses Instrument des Urheberrechtsgesetzes vor wenigen Jahren vom Bundesparlament für Massennutzungen eingeführt worden ist, wurde der Vorschlag von ProLitteris von Bundesrat und Parlament verworfen.
ProLitteris begrüsst in einem Statement vom Dienstag grundsätzlich den digitalen Sammelauftrag der Nationalbibliothek, mit dem das kulturelle Gedächtnis der Schweiz gesichert werden soll.
Gleichzeitig erfordert die Digitalisierung aus Sicht der Verwertungsgesellschaft neue urheberrechtliche Lösungen. Dies, weil digitale Werke kopiert und unabhängig von Ort und Zeit zugänglich gemacht werden können. «Gute Gesetzgebung knüpft an bestehende Lösungen an, pflegt existierende Instrumente», so ProLitteris.
Besonders kritisch sehen die Rechteinhaber den möglichen Zugriff durch Bots, Scraper und KI-Anbieter auf digital archivierte Inhalte.
«Wo eine Bibliothek geschützte digitale Inhalte dauerhaft auf eigenen Systemen bereithält und über Telekommunikationsmittel zugänglich macht, muss technisch ausgeschlossen sein, dass Bots, Scraper oder Datenlieferanten massenhaft zugreifen», schreibt ProLitteris weiter in dem Statement.
Eine Benutzerregistrierung allein böte nicht genügend Schutz. «Inhalte dürfen aus dem kulturellen Gedächtnis nicht in einen neuen Rohstoffkanal für KI-Modelle gelangen.»
Der auf dem Tisch liegende Verordnungsentwurf sieht verschiedene Schutzmassnahmen vor, darunter Schutzfristen von bis zu fünf Jahren für bestimmte nicht frei zugängliche Inhalte, Benutzeridentifikation, Einschränkungen beim Mehrfachzugriff sowie Kopier- und Downloadschutz. Auch Risikoanalysen und Sicherheitstests sind vorgesehen.
In der laufenden Vernehmlassung will ProLitteris unter anderem einen stärkeren Schutz von Paywalls und Geschäftsmodellen, eine klare Begrenzung des Sammelauftrags sowie die Nutzung bestehender Brancheninfrastrukturen fordern.
Zudem sollen Medien- und Verlagsverbände bei technischen Standards einbezogen und automatisierte Zugriffe, Scraping und KI-Nutzungen wirksam verhindert werden.
Das Ziel bleibe bestehen: das kulturelle Gedächtnis der Schweiz zu sichern, «ohne aus der Nationalbibliothek einen kostenlosen Ersatzkanal für verlegerische Angebote oder einen Datenzugang für Maschinen zu machen».




