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Donnerstag
27.09.2007

Neben den Werbeverboten für Tabakwaren und Alkoholika kommt immer wieder auch die Idee auf, Einschränkungen für die Bewerbung von Konsumkrediten auf kantonaler Ebene zu erlassen. Die Allgemeine Plakatgesellschaft (APG) hat darum ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, welches zum Schluss kommt, dass die Kantone zu derartigen Massnahmen nicht befugt seien. Autor des Gutachtens ist Rechtsanwalt Lucas David vom Zürcher Anwaltsbüro Walder Wyss & Partner. Er komme zum Ergebnis, dass das Konsumkreditgesetz (KKG) den Sachverhalt abschliessend regle und keine zusätzlichen kantonalen Bestimmungen zulasse, schreibt Piero Schäfer von Schweizer Werbung in einer Mitteilung. Das gewerbemässige Aushängen von Plakaten auf privatem und auch öffentlichem Grund gehöre verfassungsrechtlich zum Schutzbereich der Wirtschaftsfreiheit, Schreibt David zur Begründung. Einschränkungen dieses Grundrechtes seien nur zulässig, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage, öffentliches Interesse sowie Verhältnismässigkeit für eine derartige Massnahme gebe. Das sei aber mit dem KKG nicht gegeben.