In Japan ist ein Juristenstreit entbrannt: Sind «obszöne» Comics zu verbieten oder sind sie verfassungsmässig garantiertes Recht? Stein des Anstosses ist der Comic «Misshitsu» («Honigzimmer»). Am Dienstag hat ein Gericht in Tokyo den Verleger wegen der obszönen Darstellungen im Comic zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Motonori Kishi, Chef des Tokioter Comicverlags Shobunkan, habe «schädliche Einflüsse auf die Sexualmoral» ausgeübt, begründete das Gericht sein Urteil. Das Gericht stützte sich auf einen Paragrafen des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung, den Verkauf sowie die Auslage obszöner Druckerzeugnisse verbietet. Insbesondere wird demnach die genaue Abbildung von Genitialien, Schamhaar und Geschlechtsverkehr unter Strafe gestellt. Die Verteidiger jedoch sind der Ansicht, das Verbot des Comic verstosse gegen Artikel 21 der Verfassung, der die Freiheit des Ausdrucks garantiert. Zudem verwiesen sie darauf, dass «obszön» in dem Paragrafen juristisch nicht definiert sei. Sie kündigten Berufung an und kritisierten das Urteil als «willkürlich»: In Japan seien sexuelle Darstellungen weit verbreitet, gewaltsame, sadomasochistische Pornomanga häufig zu finden.
Dienstag
13.01.2004