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Dienstag
13.08.2002

Es waren nicht 127 500 Levi`s-Jeans, sondern plumpe Fälschungen, die ein Kaufmann Warenhäusern im Kanton Zürich verkauft hatte. Das Zürcher Obergericht sprach den heute 45-jährigen Kaufmann wegen gewerbsmässiger Warenfälschung schuldig und verurteilte ihn zu fünf Monaten Gefängnis bedingt und 10 000 Franken Busse. Mit dem am Dienstag veröffentlichten Urteil wurde der Entscheid des Bezirksgerichts Zürich gemildert. Dieses hatte ihn zusätzlich wegen betrügerischen Warengebrauchs zu sieben Monaten Gefängnis und zu einer Busse von 20 000 Franken verurteilt. Während des ganzen Verfahrens wies der beschuldigte die Vorwürfe zurück. Er verwies auf die Warenhäuser, welche die Hosen kontrolliert und für korrekt befunden hätten. Er selber sei kein Fachmann in Sachen Jeans, könne also nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Verteidigung plädierte erneut auf vollen Freispruch. Mehr dazu: Markenbetrug vor Gericht: Levi`s, Markenjeans: Urteil wegen unlauterem Wettbewerb bestätigt