Die geplante Rentenreform in Deutschland alarmiert die Verlage von Gratis-Wochenzeitungen.
Der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) warnt vor einem «Minijob-Aus durch die Hintertür» – und sieht die Zustellung von Gratiszeitungen in Gefahr. Der Blick in die Schweiz zeigt: Auch hier hängt die letzte Meile der Medienwelt an Teilzeit, Tempo und knappen Margen.
Was als rentenpolitische Korrektur gedacht ist, könnte für kostenlose Wochenzeitungen in Deutschland zum Verteilproblem werden. Die Rentenkommission will Minijobs künftig verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen und den bisherigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus geringfügiger Beschäftigung abschaffen.
Für den Zeitungsverband wäre dies ein Eingriff in ein Beschäftigungsmodell, auf dem ganze Zustellnetze beruhen. Vorsitzender Alexander Lenders sagt: «Eine Rentenreform darf nicht funktionierende Beschäftigungsmodelle zerstören, auf die ganze Branchen angewiesen sind.»
Besonders betroffen wäre die Zustellung kostenloser Wochenzeitungen: lokal, kleinteilig, oft auf wenige Stunden pro Woche begrenzt. Genau deshalb funktioniert sie als Zusatzverdienst für Rentnerinnen, Studierende, Menschen mit Familien- oder Pflegepflichten oder Beschäftigte mit Hauptjob.
Fällt die einfache Handhabung weg, droht laut BVDA weniger ein Kostenproblem als ein Personalproblem. Wenn Nettoverdienst, steuerliche Behandlung und unkomplizierte Abwicklung an Attraktivität verlieren, könnten Zustellerinnen und Zusteller abspringen.
Auch in der Schweiz ist die Zustellung ein Geschäft der frühen Stunden und kurzen Einsätze. Der Markt ist allerdings stärker durchorganisiert: In der Frühzustellung bringt etwa die zur Post gehörende Presto AG abonnierte Tageszeitungen wie den «Tages-Anzeiger» oder die NZZ vor dem Frühstück in die Briefkästen.
Grosse Medienhäuser unterhalten eigene Vertriebsnetze, etwa CH Media mit der AZ Vertriebs AG. In der Tageszustellung von Gratiszeitungen, Prospekten und Katalogen spielt auch Quickmail Planzer eine wichtige Rolle.
Der Unterschied: Auch im Stundenlohn gelten in der Schweiz gesetzliche Mindeststandards – etwa Ferienzuschläge, Unfallversicherung durch den Arbeitgeber und Kündigungsschutz. Zudem sind Zustellerinnen und Zusteller gewerkschaftlich nicht unsichtbar: Syndicom vertritt Beschäftigte in Logistik, Medien, Kurierdiensten und Zustellung; auch die Unia deckt Teile des privaten Dienstleistungssektors ab.
Der BVDA erinnert daran, dass kostenlose Wochenzeitungen in Deutschland jede Woche über 40 Millionen Haushalte erreichen. Sie schaffen lokale Öffentlichkeit für Vereine, Kommunen, Gewerbe und politische Debatten.
Gerade in ländlichen Regionen könnte diese Versorgung unter Druck geraten. Der Verband fordert deshalb Übergangsfristen, Ausnahmen oder branchenspezifische Lösungen.
Sonst könnte am Ende jene Infrastruktur leiden, die lokale Information nicht nur digital verbreitet, sondern ganz analog im Briefkasten landen lässt.



