Ein Moskauer Landgericht hat der Klage des russischen Medienmoguls Wladimir Gussinski gegen einen internationalen Haftbefehl stattgegeben. Die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Betrugs gegen den Kreml-Gegner sei nicht rechtmässig gewesen, zitierte die Nachrichtenagentur Interfax am Dienstag aus dem Richterspruch. Gussinski war Mitte Dezember in Südspanien festgenommen worden. Vor einer Woche wurde er jedoch gegen eine Kaution von neun Mio. Fr. vorläufig aus der Untersuchungshaft entlassen. Die russische Generalstaatsanwaltschaft werde das Urteil anfechten und beim obersten Stadtgericht in Moskau Berufung einreichen, kündigte ein Sprecher an. Beobachter gehen davon aus, dass über die Rechtmässigkeit des Strafverfahrens gegen Gussinski noch einmal verhandelt werden muss. Die Justiz wirft Gussinski schweren Betrug vor, weil er 1999 den Konkurs seiner Medien-Holding Media-Most verschleppt und stattdessen Kredite von 300 Mio. Dollar beim russischen Gasmonopolisten Gasprom aufgenommen habe. Nach einer Einigung mit Media-Most hatte der Hauptgläubiger Gasprom vor einer Woche seine Klage zurückgezogen.
Mittwoch
27.12.2000