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Dienstag
09.06.2026

Vermarktung

Ehemaliger Manager hat interne Kontaktdaten von Partnerfirmen sowie Offerten, die für «Dein Deal» bestimmt waren, an die Konkurrenz weitergeleitet... (Bild: Screenshot «Dein Deal»)

Ehemaliger Manager hat interne Kontaktdaten von Partnerfirmen sowie Offerten, die für «Dein Deal» bestimmt waren, an die Konkurrenz weitergeleitet... (Bild: Screenshot «Dein Deal»)

Ein Fall aus der Schweizer Digitalwirtschaft wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit Daten, Geschäftsgeheimnissen und Interessenkonflikten in Online-Unternehmen.

Wie die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ) berichtet, ist ein ehemaliges Kadermitglied des Schnäppchenportals «Dein Deal» per rechtskräftigem Strafbefehl verurteilt worden.

Die E-Commerce-Plattform war seit 2015 im Besitz von Ringier und wurde im Juli 2024 an die deutsche Liberta Partners verkauft. Davor war das Medienhaus beim Einstieg 2011 zunächst mit 60 Prozent an «Dein Deal» beteiligt. Den Verwaltungsrat von der DeinDeal AG präsidierte Robin Lingg.

In diese Zeit fällt der Fall des 35-jährigen Schweizers, der 2019 eine Führungsposition beim Online-Marktplatz übernommen hatte. Er war unter anderem für Einkauf, Verkauf und die Akquise von Partnerunternehmen zuständig, wie die NZZ zum Fall schreibt. In dessen Vertrag sei ein Konkurrenzverbot festgehalten gewesen.

Dennoch soll er laut Staatsanwaltschaft parallel für ein Konkurrenzunternehmen tätig gewesen sein, an dem er auch als Aktionär beteiligt war.

Gemäss der NZZ soll der Manager interne Kontaktdaten von Partnerfirmen sowie Offerten, die eigentlich für «Dein Deal» bestimmt waren, an die Konkurrenz weitergeleitet haben.

Diese habe in der Folge zu gleichen Konditionen bei Händlern bestellt. Genannt werden in der NZZ unter anderem Angebote für Beamer, Grillgeräte und 2’267 Paar Schuhe der Marke On im Wert von rund 213’000 Franken.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft sprach den Mann wegen mehrfacher Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses sowie mehrfachen unlauteren Wettbewerbs schuldig. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 120 Franken und einer Busse von 2’000 Franken verurteilt.

Der Fall ist medien- und wirtschaftspolitisch relevant, weil Plattformunternehmen stark von exklusiven Daten, Kontakten und Konditionen leben. Die NZZ weist darauf hin, dass solche Fälle selten angezeigt werden; die Dunkelziffer dürfte höher liegen.

Der Anwalt des ehemaligen Managers von «Dein Deal» erklärte gegenüber der Zeitung, sein Mandant habe den Strafbefehl nur aus Opportunitätsgründen akzeptiert.