Der Versand von rezeptfreien Medikamenten über das Internet muss in Deutschland nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zulässig sein. Ein nationales Verbot des Internethandels mit in Deutschland erlaubten und nicht verschreibungspflichtigen Arzneien verstosse gegen EU-Recht, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Der Entscheid wird allerdings bald hinfällig sein, da ein neues Gesetz an 2004 in Deutschland den Versandhandel mit Medikamenten eh erlauben wird. Hintergrund war eine Klage des Deutschen Apothekerverbandes gegen den niederländischen Arzneihändler DocMorris.
Donnerstag
11.12.2003