Wie transparent ist eine Behörde, wenn sie Beschlüsse tagelang unter Verschluss hält, nur damit das eigene Gemeindeblatt das Publikationsmonopol behält? Die Gemeinde Maur zeigt exemplarisch, wie Lokalpolitik versucht, freie Medien zu steuern.
Tagt der Gemeinderat in Maur am Montag, fallen Beschlüsse von öffentlichem Interesse. Doch die Bevölkerung und unabhängige Medien erfahren davon erst am Freitag. Dazwischen liegt eine tagelange Sperrfrist – abgestimmt auf den Erscheinungsrhythmus der «Maurmer Post», dem amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde.
Ein Missbrauch des Instruments: Laut Schweizer Presserat dienen Sperrfristen einzig dazu, Medien bei komplexen Dossiers Recherchezeit zu verschaffen. Sie dürfen nicht genutzt werden, um den Publikationszeitpunkt künstlich zu verzögern.
Der Klein Report verlangte von Gemeindepräsident Yves Keller und Gemeindeschreiber Christoph Bless Antworten. Die Führung reichte die Anfrage an die Kommunikationsbeauftragte Anette Fahrni weiter. Die Antwort folgte rasch, war jedoch selektiv: Fragen zur Benachteiligung digitaler Medien, zur Informationsasymmetrie zugunsten der Verwaltung oder zum Signal an die Pressefreiheit wurden komplett ignoriert.
Stattdessen wiegelt die Gemeinde ab. Es handle sich «nicht um eine Bevorzugung», und die eigene Gemeindewebsite habe ohnehin nur «informativen Charakter». Auf die rechtliche Verbindlichkeit angesprochen, räumt Maur ein: Die Sperrfrist sei «keine gesetzliche Geheimhaltungspflicht». So oder so. Über diese Praxis der Kommunikation wundern sich die freien Medien im lokalen Umfeld. Ein Redaktor des «Anzeiger von Uster», sagt gegenüber dem Klein Report: Keine andere Gemeinde setze so konsequent Sperrfristen wie Maur.
Damit erhärtet sich ein Verdacht: Maur nutzt dieses Mittel, um die eigene Informationshoheit zu sichern und das Timing der Berichterstattung zu diktieren. Daran ändert auch die auffallend glatte, wie aus einem Textbaustein-Generator wirkende Antwort der Verwaltung nichts.



