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Mittwoch
10.12.2003

Das Oberlandesgericht München (OLG) hat dem Medienunternehmer Leo Kirch Anspruch auf Schadenersatz von der Deutschen Bank zugestanden. Laut Kirch-Vertretern könnten auf Deutschlands grösste Bank Ansprüche in Milliardenhöhe zukommen. Der frühere Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Rolf Breuer, müsse dagegen im Rechtsstreit um seine umstrittenen Äusserungen zur Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe nicht persönlich haften, gab das OLG am Mittwoch bekannt. Kirch-Anwalt Peter Gauweiler (CSU) kündigte an, dagegen Revision zu beantragen.

Die Höhe des Schadenersatzanspruchs gegen die Deutsche Bank muss erst noch geklärt werden. Der frühere Kirch-Manager Dieter Hahn sagte dazu: «Wenn festgestellt wird, dass die Insolvenz hauptsächlich durch die Deutsche Bank verursacht wurde, können da Milliardenbeträge zusammenkommen.» Bis die Kirch-Partei ihre Ansprüche genau formuliere, könne es allerdings noch dauern. In der mit grossem Medienaufwand begleiteten Verhandlung ging es vor allem um die Frage, ob Breuer in einem umstrittenen Fernseh-Interview vor fast zwei Jahren das Bankgeheimnis verletzt und so die Insolvenz des Firmenimperiums Leo Kirchs mit ausgelöst habe. Der ehemalige Chef der Deutschen Bank hatte damals gesagt: «Was man alles lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder sogar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.» Nur zwei Monate danach brach das Medienimperium des charismatischen Unternehmers Zug um Zug in sich zusammen.