«Der Entwurf greift die Praxis der Günstlingswirtschaft auf, immer mehr kleine Unternehmen von der Abgabe zu befreien… und immer höhere Beträge auf die grösseren Unternehmen abzuwälzen, um die erwarteten Einnahmen in Höhe von 180 Millionen aus der Wirtschaft zu sichern».
So scharf kritisiert Pierre-Gabriel Bieri, Politikverantwortlicher für Institutionen und Sicherheit bei Centre Patronal, im aktuellen Newsletter der Westschweizer Arbeitgeberorganisation die geplante Anpassung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen. «Diese Praxis nutzt in vollem Umfang die Tatsache aus, dass es weniger grosse Unternehmen gibt und diese daher proportional weniger Gewicht haben, um sich gegen die ihnen zuteilwerdende Behandlung zu wehren», ist man bei Centre Patronal überzeugt.
In der Wirtschaft habe man eine Neugestaltung der Medienabgabe erwartet, welche die derzeitigen Mängel beheben würde. «Stattdessen schlägt das UVEK vor, das Prinzip einer Umsatzsteuer für Unternehmen in Stein zu meisseln und diese darüber hinaus für die 2'200 grössten Unternehmen auf mehr als das Zweieinhalbfache zu erhöhen», ärgert sich Bieri über die Vernehmlassungsvorlage «Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung». Sein Urteil fällt entsprechend vernichtend aus: «Leider erscheint der Entwurf, der vor einer Woche veröffentlicht und in die Vernehmlassung gegeben wurde, als reine Provokation.»
Wegen eines Bundesgerichtsurteils, das die bisherige Abstufung der Radio- und TV-Gebühren als zu wenig progressiv beurteilt hat, plant der Bund eine Anpassung der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen.
Neu soll nur noch jede fünfte Firma abgabepflichtig sein. Grossunternehmen mit einem Jahresumsatz ab 111 Millionen Franken sollen hingegen stärker belastet werden. Was Politik und Wirtschaft davon halten, wird sich in der laufenden Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung zeigen. Sie dauert noch bis zum 27. Oktober 2026.



