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Freitag
13.09.2002

Nach der Affäre um die umstrittenen Zahlungen des PR-Beraters Moritz Hunzinger an den ehemaligen deutschen SPD-Verteidigungsminister Rudolf Scharping hat der Bundestag die Verhaltensrichtlinien für Abgeordnete verschärft. Gegen die Stimmen von Union und FDP nahm das Parlament in der Nacht auf Freitag in Berlin eine Regelung an, die die Nebentätigkeiten der Parlamentarier transparenter machen soll. Im Einzelnen sieht sie vor, dass Abgeordnete künftig Beraterverträge sowie Arbeiten als Gutachter oder Publizisten veröffentlichen müssen. Ausserdem werden die Mitglieder des Bundestags dazu verpflichtet, Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften zu veröffentlichen, wenn diese «einen wesentlichen wirtschaftlichen Einfluss auf das Unternehmen begründen». Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte Scharping im Juli wegen dessen Geschäftskontakte zu Hunzinger als Verteidigungsminister entlassen. Scharping hatte bestätigt, von Hunzinger 140 000 Mark (rund 112 000 Franken) als Vorschuss für seine Memoiren und als Honorar für Reden erhalten zu haben. – Rückblende: Deutscher PR-Rat rügt Hunzinger