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Mittwoch
26.08.2026

Vermarktung

Zur Ausschreibung gehören 2’700 grossformatige Plakate und 2’800 Kleinplakate... (Bild: zVg)

Zur Ausschreibung gehören 2’700 grossformatige Plakate und 2’800 Kleinplakate... (Bild: zVg)

Der Kanton Basel-Stadt schreibt die Bewirtschaftung seiner Plakatflächen für die Jahre 2028 bis 2034 neu aus – und verpasst den letzten noch funktionierenden Telefonkabinen den Todesstoss.

Die Ausschreibung umfasst gemäss dem am Mittwoch online gestellten Ausschreibungsdossier 2'700 grossformatige Plakate in fünf Losen und 2'800 Kleinplakate in zwei weiteren Losen.

Die bisherigen Plakatkonzessionen laufen Ende 2027 aus. Die neuen Verträge können dreimal um jeweils ein Jahr bis Ende 2037 verlängert werden, teilte der Halbkanton vom Rheinknie mit. 

Von den künftigen Konzessionären verlangt der Kanton unter anderem eine «qualitativ hochwertige, sichere, stadtverträgliche und wirtschaftlich nachhaltige Plakatierung», wie es zu den Anforderungen heisst.

Neu sind auch zusätzliche Standorte möglich, etwa an Wartehallen der Verkehrsbetriebe oder als freistehende Anlagen. Für neue Plakatstellen ist ein Baubewilligungsverfahren nötig. 

Bei der Grossplakatierung müssen die Konzessionäre dem Kanton eine fixe Abgabe sowie eine Umsatzabgabe bezahlen. Bei der Kleinplakatierung bildet der «maximale Preis für die Werbekundinnen und Kunden das finanzielle Zuschlagskriterium». 

Daneben bewertet das Bau- und Verkehrsdepartement bei der Los-Vergabe das Betriebskonzept. «Die Bedingungen für die Kontingente für die politischen Plakatierung vor Wahlen und Abstimmungen bleiben bestehen», heisst es weiter aus Basel.

Mit der Neuvergabe endet zudem die Ära der letzten Telefonkabinen auf Stadtboden. Die APG will bis Mitte 2028 die noch 25 bestehenden runden Telefonkabinen abbauen. 

Die Kabinen dienen heute vor allem als Plakatsäulen und sollen entweder verschwinden oder durch herkömmliche Werbeflächen ersetzt werden. Das wird in der Hand des neuen Konzessionärs liegen.

Nicht Bestandteil der Konzession sind Plakatflächen auf Grundstücken, die dem Kanton gehören oder von ihm verwaltet werden, also etwa Gartenbäder oder Sporteinrichtungen. Auch Plakate auf Privatparzellen Dritter wie im Hafenareal oder in Parkhäusern gehören nicht dazu, wie aus dem ausführlichen Ausschreibungsdossier hervorgeht.