Am 1. Juli 2006 ist in der Schweiz das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) in Kraft getreten. Seitdem haben es die Politikerinnen und Politiker nicht mehr ganz so gut mit der Journaille. Denn die Abkehr vom Primat des Amtsgeheimnisses begann.
Behördenvertreter monieren einen erhöhten administrativen Aufwand, eine Beschränkung der vertraulichen Entscheidungsfindung und das Risiko politischer Instrumentalisierung.
Auf der anderen Seite stieg das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu «amtlichen Verschriftungen» stetig an, wie Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, in seinem Vorwort zum Tätigkeitsbericht 2025/2026 erklärt.
Das Gros der Gesuche werde von der Bundesverwaltung genehmigt. Die vollständig verweigerten Zugänge beliefen sich seit Jahren unter 10 Prozent, so der Datenschützer. «Der vom Gesetzgeber von 2004 gewollte Paradigmenwechsel hat also stattgefunden», sagt Lobsiger zum Öffentlichkeitsgesetz.
Die Bundesstellen, für die das Öffentlichkeitsgesetz gelte, müssten heute in der Lage sein, Ausnahmen vom gesetzlich vermuteten Zugang zu ihren Dokumenten im Zuge einer gefestigten Rechtsprechung zu begründen. Dementsprechend erstaune nicht, dass manche Ämter eigene Gesetzgebungsprojekte nutzen, um ihre Tätigkeit vom Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes auszunehmen. Für Lobsiger bemerkenswert, «dass Bundesrat und Parlament entsprechenden Anträgen seit 2006 durch Schaffung spezialgesetzlicher Geltungslücken wiederholt entsprochen haben.»
Der Bundesversammlung stehe es «selbstverständlich frei», den Paradigmenwechsel zum Öffentlichkeitsprinzip teilweise wieder rückgängig zu machen, heisst es vonseiten des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.
Solange der Gesetzgeber keine Absichten zu einer prinzipiellen Abkehr vom Öffentlichkeitsprinzip manifestiere, «werde ich mich in den Ämterkonsultationen weiterhin gegen neue Geltungslücken aussprechen und dafür sorgen, dass meine Argumente in den Anträgen an den Bundesrat und in den Gesetzesbotschaften an das Parlament ausgewiesen sind».
Als unabhängige Behörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) für das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und für das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ) zuständig. Mit Adrian Lobsiger, der die Behörde seit dem 1. Juni 2016 leitet, arbeiten zurzeit 46 Personen (38,3 FTE) für diesen Bereich.



