Dienstag
19.06.2007, 00:00
«Bunte» darf Fotos von Grönemeyer-Freundin nicht veröffentlichen
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat der deutschen Illustrierten «Bunte» verboten, weiterhin Fotos der Schweizer Lebensgefährtin des Musikers Herbert Grönemeyer zu veröffentlichen. Die Zürcherin müsse eine Berichterstattung über ihre ... weiter lesen
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat der deutschen Illustrierten «Bunte» verboten, weiterhin Fotos der Schweizer Lebensgefährtin des Musikers Herbert Grönemeyer zu veröffentlichen. Die Zürcherin müsse eine Berichterstattung über ihre Privatsphäre nicht hinnehmen, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. Die beiden ... weiter lesen

