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Mittwoch
26.09.2018

TV / Radio

gebuhrenverteilung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikaton (Uvek) verteilt ab dem nächsten Jahr weitere 13,5 Millionen Franken an Lokalradios und regionale Fernsehstationen. Damit wird der Entscheid des Bundesrates vom 18. Oktober 2017 umgesetzt.

Der Anteil der Privaten aus dem Gebührentopf wird künftig auf sechs Prozent erhöht, was dem gesetzlichen Maximum gemäss Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) entspricht. Ab 2019 erhalten Lokalradios und Regional-TV deshalb total 81 Millionen Franken, während der Anteil der SRG bei 1,2 Milliarden Franken plafoniert wurde.

Zwei Drittel der Mehreinnahmen – 8,4 Millionen Franken – gehen an die 13 konzessionierten Regional-Fernsehstationen. Der Rest wird unter den 21 berechtigten Radios verteilt: 85 Prozent davon – 4,3 Millionen Franken – gehen an die kommerziellen Radios in Berg- und Randregionen und 15 Prozent – 780`000 Franken – an die nicht-kommerziellen Radios.

Bei der Aufteilung der zusätzlichen Gebührengelder an die einzelnen Veranstalter kommt der gleiche Verteilschlüssel zur Anwendung wie bei der Neukonzessionierung 2008. «Dieser berücksichtigt unter anderem die wirtschaftlichen Eigenheiten der Versorgungsgebiete wie auch die Sonderleistungen, welche manche Veranstalter zu erbringen haben, wie etwa zweisprachige Programme», erklärte das Uvek am Dienstag.

Konkret erhält der Fernsehsender La Télé aus Waadt-Fribourg ab 2019 mit 4`988`937 Franken den grössten Gebührenanteil von allen privaten Anbietern. Danach folgen Canal 9 aus dem Wallis mit 4`914`268 Franken und TV Südostschweiz aus dem Hause Somedia mit 4`901`784 Franken.

Spitzensubventionsnehmer unter den Radios ist künftig der Sender BNJ FM aus Délémont mit 3`418`929 Franken. Nur wenig dahinter liegt Radio Südostschweiz mit neu 3`159`683 Franken – ebenfalls ein Sender der Somedia aus Chur.