Deutschlands öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sind erneut ins Visier von Medienpolitikern geraten. ARD, ZDF und Deutschlandradio sollen weniger Unterhaltung und Sport anbieten und ihre Kräfte im digitalen Bereich bündeln, so die jüngste Forderung.
Eine Woche vor der Tagung der Rundfunkkommission am 24. Oktober eröffneten die beiden Medienstaatssekretäre von Brandenburg und Schleswig-Holstein die nächste Runde der Debatte über die staatsnahen Sender. «Die öffentlich-rechtlichen Medien müssen Profil gewinnen, sich stärker auf Information, Bildung, Beratung sowie Kultur fokussieren», schreiben Thomas Kralinski und Dirk Schröder in der «Zeit» vom Mittwoch.
Auch das Sportangebot von ARD und ZDF ist in ihrer Sicht fragwürdig: Die beiden Medienpolitiker sähen «keine Legitimation» dafür, «mit dem Geld der Beitragszahler die Preisspirale der Übertragungsrechte im Profisport, insbesondere im Fussball, in schwindelerregende Höhen zu treiben».
Die Staatssekretäre stellen auch die Frage, ob die verschiedenen Nachrichtenangebote wie «Tagesschau24», ZDF Info und Phoenix «tatsächlich notwendig sind». Sie fragen weiter, ob ein gemeinsames Informations- und Dokumentationsangebot «nicht besser wäre, gerade im Netz».
Weitere Einschränkungen seien beim Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender angezeigt. «Für den Anfang könnten ARD, ZDF und Deutschlandradio eine gemeinsame Plattform für ihre Informationsangebote erproben», lautet hier der Vorschlag. Ähnlich könnten auch die Auslandstudios zusammengelegt werden.
Der Streit um das Digitalangebot der Öffentlich-Rechtlichen ist nicht neu: Die deutschen Verlegerverbände sehen - ähnlich wie die Schweizer Repräsentanten - im Digitalangebot der rundfunkfinanzierten Anbieter eine Bedrohung für ihre eigenen Geschäfte. So würden kostenlose Textangebote der Öffentlich-Rechtlichen die Bereitschaft der Leser schmälern, für redaktionelle Inhalte hinter einer Bezahlschranke zu bezahlen.
So wurde im neuen Telemedienauftrag, der den Spielraum der Online-Angebote von ARD und ZDF definiert, auch festgehalten, dass sich die Anstalten im Internet schwerpunktmässig auf Video- und Audioinhalte konzentrieren müssen. «Presseähnliche» Textangebote sollen möglichst vermieden werden.