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Dienstag
16.04.2019

Medien / Publizistik

unterlander

Die Stadt Bülach hat entschieden, ab 1. Januar 2020 ihre amtlichen Publikationen primär über das Internet zu veröffentlichen. Damit verliert der «Zürcher Unterländer» den jahrzehntelangen Sonderstatus als amtliches Publikationsorgan und die damit verbundenen Mehreinnahmen.

Dem Entscheid des Bülacher Stadtrats war ein Postulat der FDP-Fraktion rund um Gemeinderat Alfred Schmid vorausgegangen. Darin bemängelte der Politiker unter anderem, dass der «Zürcher Unterländer» als amtliches Publikationsorgan indirekt subventioniert und so gegenüber anderen Zeitungen bevorzugt werde.

Die Frage der Bevorzugung stellte sich vor allem, weil seit September 2018 neben der Tamedia-Zeitung auch das «Stadtblatt Bülach» in der Region verteilt wird.

In Zukunft lässt der Stadtrat die amtlichen Publikationen auf www.buelach.ch erscheinen. Beim Wechsel auf die elektronische Publikation stützt er sich auf ein neues Gemeindegesetz, das seit 1. Januar 2018 in Kraft ist.

So will die Stadt Bülach gleichzeitig die Ausgaben reduzieren: Im Budget 2019 sind 48'000 Franken für amtliche Publikationen einberechnet. Durch die Umstellung sollen die Kosten schätzungsweise halbiert werden.

Ein Teil der Kommunikation soll aber weiter über den «Zürcher Unterländer» erfolgen: So halte der Stadtrat als «zusätzliche Informationsdienstleistung» für die Bevölkerung an «kleineren Zeitungsinseraten» zu Baugesuchen und Strassenprojekten mit Hinweisen auf die Onlinepublikation fest.

Gemäss Beschluss des Friedhofzweckverbands Bülach werden aktuell auch Bestattungsanzeigen im «Zürcher Unterländer» publiziert. «Der Stadtrat wünscht, dass dies auch in Zukunft so gehandhabt werden soll», hält die oberste kommunale Verwaltungsbehörde schliesslich fest.