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Sonntag
18.07.2021

TV / Radio

Von «racial profiling» wollte das Zürcher Bezirksgericht nichts wissen. (Bild © LoRa)

Von «racial profiling» wollte das Zürcher Bezirksgericht nichts wissen. (Bild © LoRa)

Das Bezirksgericht Zürich hat am Donnerstag einen Mitarbeiter von Radio LoRa vom Vorwurf freigesprochen, die Polizei an einer Amtshandlung gehindert zu haben.

In der fraglichen Situation eilte eine lateinamerikanische Journalistin vom Bus der Linie 32 ins Radiostudio an der Militärstrasse 85a in Zürich. Einer Patrouille der Stadtpolizei kam das Verhalten der Frau «verdächtig und nicht normal» vor, wie der Radiosender über den Ablauf schreibt. 

Die Journalistin bemerkte nicht, dass sie verfolgt wurde, und betrat durch einen Nebeneingang die LoRa-Redaktion. Eine Polizistin und zwei Polizisten versuchten ihr zu folgen.

Der am Donnerstag freigesprochene LoRa-Mitarbeiter bemerkte die Polizei und wollte deren Legitimation für den Zutritt ins Gebäude erfahren. Als er darauf hinwies, welche Räume sie zu betreten im Begriff waren, wurde er von zwei Polizeibeamten überwältigt, in Handschellen gelegt und auf den Posten gebracht. 

Das Gericht sah in der Bitte um Legitimation beim Betreten des Hauses keine Hinderung einer Amtshandlung. Daher sprach es den Radiomitarbeiter frei.

Der Argumentation des LoRa-Anwalts Marcel Bosonnet, die angebliche Amtshandlung wäre gar keine gewesen, sondern eine rechtswidrige, amtsanmassende Aktion, die auf «racial profiling» beruhe, ist das Gericht dagegen nicht gefolgt.

«Die Zürcher Polizei ist so mit einem blauen Auge davongekommen», schreibt der Radiosender am Donnerstagabend über den Vorfall.