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Montag
17.02.2020

Kino

Publikum darf nicht mehr mitentscheiden

Publikum darf nicht mehr mitentscheiden

Nach nur einem Jahr verändert die Zürcher Filmstiftung das Vergabe-Prozedere für den Zürcher Filmpreis, den sie letztes Jahr zum ersten Mal vergeben hat.

2019 hat die Zürcher Filmstiftung von der Stadt Zürich die Aufgabe erhalten, einen Filmpreis zu verleihen. Die Filmstiftung beschloss ein Vergabeverfahren, in dem eine Fachjury mit einer Publikumsjury kombiniert wurde.

Den «Stresstest» habe dieses Verfahren jedoch nicht bestanden, schreibt die Stiftung am Freitag. Dies hätten «die Reaktionen der Öffentlichkeit und die selbstkritische Reflexion innerhalb der Stiftung» gezeigt. 

Ab 2020 vergibt nun «eine jährlich wechselnde Fachjury» den Preis. Die Publikumsjury, die nicht mehr weiter erwähnt wird, ist demnach also aufgegeben worden.

Diese Fachjury besteht aus drei Dreiergremien, wie es schon bisher der Fall war: Eine dreiköpfige Jury für den Kurzfilm, eine für den langen Dokumentarfilm und eine für den langen Spielfilm. 

In jeder der drei Kategorien gibt es eine Auszeichnung für den besten Film. Neu ist, dass jede Jury zusätzlich zwei besondere Leistungen auszeichnet, beispielsweise für Kamera, Musik, Schnitt, Drehbuch oder Schauspiel. 

Die Summe der Preisgelder beträgt unverändert 100'000 Franken.