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Dienstag
24.05.2016

Medien / Publizistik

Klein_Report_Medienzentrum_Bundeshaus

Ein 50-Prozent-Pensum ist auch für das Bundesverwaltungsgericht nicht genug: Wer nicht mit mindestens 60 Prozent bei einem Medium angestellt sei, erhält keine Akkreditierung für das Medienzentrum Bundeshaus. Ein Medienschaffender - mit Name Urs Paul Engeler - hatte sich gerichtlich beschwert, weil die Bundeskanzlei sein Akkreditierungsgesuch aufgrund eines fehlenden 60-Prozent-Pensums abgelehnt hatte.

In der Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden für das Medienzentrum Bundeshaus steht wörtlich, dass die Bundeskanzlei Journalisten akkreditiert, «wenn sie im Umfang von mindestens 60 Prozent einer Vollzeitstelle über das Geschehen im Bundeshaus berichten». Zudem verlangt der Wortlaut, dass sie «diese journalistische Tätigkeit für Medien ausüben, die einem breiten Publikum zugänglich sind».

Der Beschwerdeführer hatte beim Bundesverwaltungsgericht verlangt, dass die Tür zum Medienzentrum auch für einen 50-Prozent-Journalisten offenstehen soll. Davon wollten die Richter nichts wissen, die Regelung sei nicht willkürlich, «die 60%-Regel sprenge den dem Verordnungsgeber zuzugestehenden Spielraum in keiner Weise und sei zumutbar», erklärt die Bundeskanzlei.

Weiter steht im Urteil, dass die Bundesverwaltungsrichter die Einschränkungen für Medienschaffende, die über einen Zutrittsausweis des Parlaments statt einer Akkreditierung der Bundeskanzlei verfügen, für vertretbar erachten.