Zip.ch hat am Donnerstag bei der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) eine Beschwerde gegen die Swisscom eingereicht. Nach Einschätzung des Online-Verzeichnisdienstes hat die Swisscom wiederholt ihren Grundversorgungsauftrag verletzt.
Die Swisscom sei gesetzlich und gemäss ihrem öffentlichen Auftrag verpflichtet, ein öffentliches Telefonverzeichnis zu führen. Den Verzeichnisverlagen wie zip.ch müsse sie Zugang zu diesen Informationen gewähren, und zwar zu «nicht-diskriminierenden und kostenorientierten Bedingungen».
Laut zip.ch habe Swisscom diesen öffentlichen Auftrag für kommerzielle Zwecke missbraucht. Die Swisscom Directories A, Betreiberin der Verzeichnisse local.ch und search.ch, habe zip.ch «die Identität Hunderttausender von Teilnehmern absichtlich vorenthalten, um den Dienst zu schädigen», so der Vorwurf.
Die Übermittlung der fehlenden Daten sei dann «missbräuchlich und unter Ausnutzung einer faktischen Monopolstellung» angeboten worden, schreibt zip.ch in einer Mitteilung vom Donnerstag. Mit der Beschwerde bei der ComCom fordert das Unternehmen aus Lausanne die Einstellung dieser Praxis und eine klare Trennung der Universalaktivitäten von den kommerziellen Aktivitäten der Swisscom.
Daneben erhebt zip.ch weitere schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen, das mehrheitlich in staatlichem Besitz ist. Zusammen mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) habe die Swisscom ab 2006 eine «restriktive Liste mit einigen Dutzend kommerziellen Gratis-Rubriken erstellt und den Schweizer Unternehmen (zum Beispiel Ärzte, Treuhänder, Coiffeure) Tausende andere Rubriken unrechtmässig fakturiert».
Zip.ch schreibt, dass diesen Unternehmen dadurch schätzungsweise ein Schaden in Höhe von 100 Millionen Franken entstanden ist. Und weiter habe Swisscom Directories die privilegierten Kontakte, die sie als Verwalterin des öffentlichen Auftrags hat, illegal ausgenutzt, um die kommerziellen Produkte von local.ch und search.ch per Telefon und E-Mail anzubieten.
Die Swisscom bezeichnete die Aussagen von zip.ch gegenüber der Schweizer Nachrichtenagentur AWP als «unbegründete Vorwürfe» mit dem Ziel, mediale Aufmerksamkeit zu generieren. Der Beschwerde räume man keine Chancen ein, da Erhebung und Bereitstellung der Verzeichnisdaten im Fernmeldegesetz klar geregelt seien.