Das ZDF hat zu viele staatsnahe und staatliche Mitglieder in den Aufsichtsgremien. Das Bundesverwaltungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Rundfunkanstalt dazu verurteilt, beim Anteil staatsnaher Personen «die verfassungsrechtlich erlaubte Grenze von einem Drittel» einzuhalten.
Als staatsnahe und staatliche Mitglieder, die jetzt in den Gremien sitzen, zählt das Bundesverwaltungsgericht die 16 Vertreter der Länder, die drei Vertreter des Bundes, die zwölf Vertreter der politischen Parteien und die drei Vertreter der Kommunen. Zusammen ergibt das einen Anteil von rund 44 Prozent der Mitglieder des Fernsehrats.
Das Bundesverwaltungsgericht hielt zudem fest, dass Vertreter der Exekutive auf die Auswahl der staatsfernen Mitglieder keinen bestimmenden Einfluss haben dürfen. Die Länder sind nun verpflichtet, bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemässe Neuregelung der Besetzung des Fernsehrates zu treffen.
Gegen den «übermässigen Einfluss des Staates im Fernseh- und Verwaltungsrat» geklagt hatten die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz und der Senat der Hansestadt Hamburg. Hintergrund ist die gescheiterte Vertragsverlängerung des Chefredaktors Nikolaus Brender.
Obwohl sich der damalige ZDF-Intendant Markus Schächter für Brender einsetzte, lehnte der ZDF-Verwaltungsrat unter der Führung des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) eine Weiterverpflichtung ab.
Der heutige ZDF-Intendant zeigte sich zufrieden mit dem Urteil aus Karlsruhe. «Karlsruhe hat die Bedeutung eines unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont», so Thomas Bellut. «Dabei hat das Gericht die Aufsicht durch gesellschaftliche Gruppen gestärkt.»
Die Vorgabe der Karlsruher Richter, dass die Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen künftig in anderer Weise benannt werden sollen, entspreche dem Vorschlag, den das ZDF bereits in seiner Stellungnahme zum Verfahren eingebracht habe, heisst es beim Sender.
In Zeiten rascher gesellschaftlicher Veränderungen müsse die Auswahl der Gruppen, die die Gesellschaft in Gremien repräsentieren sollen, in einem kontinuierlichen und transparenten Verfahren angepasst werden.