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Dienstag
20.03.2007

«Mit Entscheid vom 5. März 2007 hat die Wettbewerbskommission (Weko) festgestellt, dass Publigroupe bei der Platzierung von Werbung und Inseraten in Printmedien über eine marktbeherrschende Stellung verfügt.» Das teilte die Weko am Dienstagmorgen mit. Die Publigroupe habe «diese missbraucht, indem sie andere Vermittlungsunternehmen bezüglich der Entschädigung für die Vermittlung von Inseraten behindert und damit den Markt abgeschottet hat», so die Begründung.

Die Weko schütze auf dem Markt für die Vermittlung von Werbung und Inseraten den Wettbewerb, von dem vor allem die KMU profitierten. «Die Weko sanktioniert Publigroupe wegen dieses Missbrauchs ihrer marktbeherrschenden Stellung zudem mit einer Busse von 2,5 Millionen Franken.»

Der Titel der Medienmitteilung der Wettbewerbskommission am Dienstagmorgen um 07.45 Uhr lautete: «Weko stellt Behinderung von KMU durch Publigroupe ab.» Um 07.30 Uhr teilte die Publigroupe in ihrem extra orange gehaltenen Titel bereits mit: «Wettbewerbskommission genehmigt einvernehmliche Regelung betreffend neue PubliPresse-Richtlinien für die Kommissionierung von Berufsvermittlern». Und in der Unterzeile: «Abschluss des kartellrechtlichen Verfahrens», und dann aber: «Publigroupe will Verwaltungssanktion von 2,5 Millionen Franken beim Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen».

In einem Gespräch mit dem Klein Report bezeichnete Publigroupe-CEO Hans-Peter Rohner am Dienstagmorgen den Titel der Weko-Meldung als «missverständlich». Die «P» habe mit den Inseratevermittlern, um die es hier gehe, seit dem 1. Januar 2006 eine «einvernehmliche Regelung», an der auch die Weko beteiligt gewesen sei. Nach dem Rechtsverständnis der «P» gehe es nicht an, in einem solchen Fall auch eine Sanktion auszusprechen, weshalb das Thema jetzt an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden soll.

Umfangmässig geht es laut Publigroupe-Chef Rohner um einen Werbeumsatz von 20 Millionen Franken, für den etwa 30 Berufsinseratevermittler seit 1. Januar 2006 Kommissionen der «P» erhalten. Ausgeschlossen gewesen von dieser «einvernehmlichen Regelung» seien drei Vermittler (Originalton Rohner: «Feierabend-Vermittler») mit einem Umsatz von etwa 4 Millionen Franken. Rechne man davon mit einer Bruttomarge von 15 Prozent, entspreche dies 600 000 Franken Marge beziehungsweise einem um 100 000 Franken entgangenen operativen Gewinn.

Für ein Unternehmen wie die «P», die unter anderem mit Vermittlungsgeschäften einen Konzernumsatz von über zwei Milliarden Franken erzielt, mag dies ein Klacks sein, für eine Kleinfirma geht es bei diesen Beträgen aber um Sein oder Nichtsein, findet der Klein Report. Zudem sind da oft auch Innovations-Driver dabei, die den Markt kreativ vorantreiben könn(t)en.

Die Weko erklärt in ihrer Mitteilung den Fall so: «Publigroupe hat als Pächterin von Regiezeitungen verschiedenen kleinen Vermittlungsunternehmen eine Entschädigung für vermittelte Inserate verweigert. Publigroupe berief sich dabei auf die von ihr selbst formulierten Selektionskriterien.» Und weiter: «Die Weko kommt in ihrer Untersuchung zum Schluss, dass mehrere Kriterien in den Richtlinien, von denen Publigroupe die Entrichtung einer Entschädigung abhängig machte, kartellrechtlich unzulässig sind. Publigroupe hat die unabhängigen Vermittler in unzulässiger Weise behindert und den Markt zu ihren Gunsten abgeschottet.»

Zur Busse von 2,5 Millionen Franken, welche die Publigroupe als «Verwaltungssanktion» bezeichnet und wie berichtet vor Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen will, schreibt die Weko: «Die Höhe der Busse ergibt sich aus der Art und Schwere des Verstosses. Mildernd wirkte sich bei der Sanktionsbemessung insbesondere aus, dass Publigroupe während der Untersuchung eine Verpflichtungserklärung abgab, ihre Kommissionierungspraxis zu ändern. Trotz der Verhaltensanpassung während des Verfahrens wurde Publigroupe mit einer den Umständen angemessenen Sanktion belegt, weil der Missbrauch nach der Verschärfung des Kartellgesetzes und nach Ablauf der einjährigen Übergangsfrist (per 31. März 2005) angedauert hatte.»

Und zur Marktsituation meint die Weko abschliessend: «Ihre Marktstellung ist hauptsächlich die Folge ihres hohen Marktanteils, der unausgeglichenen Marktanteilsverteilung und von strukturellen Vorteilen.»