Geht es nach der Gesundheitskommission des Ständerats, dann soll das neue Tabakproduktegesetz als indirekter Gegenvorschlag mit der Tabakwerbeverbotsinitiative verknüpft werden.
Dieser Schachzug würde es dem Initiativkomitee erlauben, das Volksbegehren unter der Bedingung zurückzuziehen, dass das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.
Die von Gesundheits- und Sportorganisationen eingereichte Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» will ein Verbot für Tabakwerbung, die Kinder oder Jugendliche «erreicht».
De fakto wäre dies ein «Radikalverbot» für Zigi-Werbung, wie das Volksbegehren in der Frühjahrssession im Nationalrat von bürgerlicher Seite kritisiert wurde. Tabakwerbung auf Plakaten, im Kino, auf Inseraten oder im Web würden in Zukunft nicht mehr erlaubt sein.
Wie bereits der Nationalrat und der Bundesrat hat am Donnerstag nun auch die Gesundheitskommission des Ständerats die Volksinitiative mit 9 zu 4 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.
Ohne eine Gegenstimme hat das Gremium den Entwurf des neuen Tabakproduktegesetzes zum indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren erklärt.
Um dieses Gesetz ringen National- und Ständerat schon seit Längerem. Die grosse Kammer will lockere Werberegeln, die kleine Kammer strengere Verbote. Beide Räte aber wollen der Tabakwerbung mehr Raum lassen als das Volksbegehren.
Über das Geschäft wird der Ständerat in der Sommersession beraten.
Ausserdem hat die Gesundheitskommission am Donnerstag eine Handvoll Detailänderungen beim Tabakproduktegesetz beantragt. Bei Artikel 26a, der die Tabakkonzerne verpflichtet, ihre Ausgaben für Werbung und Sponsoring zu melden, beantragt die Kommission, dass nur noch die Gesamtausgaben gemeldet werden müssen.
Zudem könnten die Unternehmen ihre Daten sogar «in aggregierter Form gemeinsam» melden, wie das Sekretariat der Gesundheitskommission weiter mitteilt.