Das zivilrechtliche Urteil gegen den stellvertretenden Chefredaktor der «Weltwoche» ist rechtskräftig: Philipp Sarasin, Geschichtsprofessor der Universität Zürich, informierte persönlich über die «Breaking News», dass Philipp Gut endgültig wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt wird.
Damit ist der Fall zwischen den beiden Streithähnen abgeschlossen. Nach dem verlorenen Strafprozess unterliegt der «Weltwoche»-Journalist auch im Zivilprozess. «Zürcher Obergericht bestätigt: Auch das Zivilgerichtsurteil gegen die `Weltwoche` und Philipp Gut ist rechtskräftig», so Sarasin via Twitter.
Auslöser der Prozesse war eine Serie von Artikeln in der «Weltwoche», worin berichtet wurde, dass die Historikerin Svenja Goltermann ihren Lehrstuhl an der Universität Zürich dank einer «intimen Beziehung» zu Sarasin erhalten habe. Dies konnte Gut vor dem Bezirksgericht nicht genügend belegen.
Die «Weltwoche» akzeptiere das Urteil offensichtlich, schreibt der «Tages-Anzeiger» dazu: «Das Zürcher Obergericht bestätigt auf Anfrage, dass kein Verfahren in diesem Fall offen ist.»