Der Streit zwischen dem Journalisten Christian Gerig und dem Unternehmer Adrian Gasser ist vom Bundesgericht beendet worden. Die Lausanner haben zwei Beschwerden von Gerig abgewiesen und die verhängte Busse von 8 000 Fr. bestätigt. Die Begründungen sind noch ausstehend. Der Rechtsstreit drehte sich um einen Artikel in der «Weltwoche» vom 11. April 1991. Der Journalist hatte die Geschäftsgepflogenheiten des Textilindustriellen Adrian Gasser und dessen Spinnerei an der Lorze AG kritisiert. Im März 1997 verurteilte das Zürcher Obergericht Gerig wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu einer Busse von 10 000 Franken. Das Bundesgericht hob dieses Urteil 1998 auf. Es war zum Schluss gekommen, dass das Obergericht zu Unrecht auf das negative Gesamtbild des Artikels abgestellt habe. Strafbar im Sinne des UWG seien nur bestimmte Äusserungen. Bei der Neubeurteilung reduzierte das Obergericht die Busse dann auf 8 000 Fr. Dieses Urteil wurde später vom Zürcher Kassationsgericht bestätigt. Wie die Rechtsvertreterin Gerigs gegenüber der SDA bestätigte, richteten sich die Beschwerden gegen diese beiden Entscheide.
Dienstag
21.08.2001