Die AZ Medien und die BT Holding haben im Medienmarkt Aargau in grossen Teilen eine marktbeherrschende Stellung. Zu diesem nicht ganz ungewöhnlichen Schluss ist die Wettbewerbskommission (Weko) gekommen.
Im Markt für Leser und Leserinnen, dem Markt für Zuschauerinnen und Zuschauer sowie dem Radiowerbemarkt im UKW-Versorgungsgebiet 15 (Aargau) verfügen die Medien von Verleger Peter Wanner über eine marktbeherrschende Stellung.
«In einem weiteren Schritt wird nun das Bakom die Frage eines möglichen Missbrauchs dieser marktbeherrschenden Stellungen prüfen», teilten die AZ Medien am Samstagmorgen mit. «Untersucht wird auch, ob die Sicherstellung publizistischer Vielfalt gewährleistet ist», schreibt das Medienunternehmen weiter.
Dann kommts: «Die AZ Medien/BT Holding stellen das Gutachten der Weko grundsätzlich infrage. Zum einen sind sehr enge Marktkriterien gewählt worden: Untersucht wurde eine marktbeherrschende Stellung nur im Bereich lokal-regionaler Informationen zu den Themenbereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport», teilten die AZ Medien mit. Nationale oder überregionale Nachrichten, die nach Meinung der AZ Medien gegen 50 Prozent der Berichterstattung ausmachten, seien nicht untersucht worden. Dann nämlich, «wenn es sich um relevante Themen handelt», so die AZ Medien, berichteten die nationalen Zeitungen wie «Neue Zürcher Zeitung», «Tages-Anzeiger», «Blick» und «20 Minuten» darüber, führen die Aargauer ins Feld und greifen damit tief in die Trickkiste.
Weiter ärgert sich der Verlag über ein hinzugezogenes Gutachten der Wemf (AG für Werbemedienforschung), das «die lokal-regionalen Informationen der lokalen Abonnementszeitungen (wie z.B. `Wohler Anzeiger`, `Freischütz`, `Neue Fricktaler Zeitung`, `Botschaft`, `Wynenthaler Blatt`) und der lokalen Gratisanzeiger (wie z.B. `Landanzeiger`, `Brugger Generalanzeiger`, `Rundschau`, `Lenzburger Bezirks-Anzeiger`) mangels kantonaler Reichweite nicht berücksichtigt».
Würden dann noch die Unabhängigkeit des «Oltner Tagblatts» und des «Zofinger Tagblatts» in Zweifel gezogen und deren Leserinnen und Leser zu jenen der «Aargauer Zeitung» hinzugezählt, lasse sich «ohne Weiteres eine Marktbeherrschung der AZ Medien feststellen», poltert es aus dem Aargau.
Und am Schluss kommt das Medienunternehmen zum Thema: «Einhaltung der `2 + 2 Regel` wird geprüft» und damit auf die von der Weko monierte marktbeherrschende Stellung im UKW-Versorgungsgebiet 15 der AZ Medien/BT Holding zu sprechen.
Nach dem Kauf von Radio 24 hätten die AZ Medien/BT Holding entschieden, «sich vollständig von Radio 32 zu trennen, um dieser Gesetzesnorm nachzukommen», so die AZ Medien, und führen aus, dass die Beteiligung von 61,28 Prozent auf 11,28 Prozent an Radio 32 reduziert worden sei. Aus Verlagssicht sei deshalb «völlig klar, dass Radio 32 mit dem neuen Aktionariat ein unabhängiger Sender ist», so die Mannen von Verleger Peter Wanner.
Das reicht der Wettbewerbskommission offensichtlich nicht, denn die Radio-32-Aktionäre Zofinger Tagblatt AG und die Dietschi AG sind über die «Mittelland Zeitung» mit den AZ Medien verflochten.